Erklärung zur Barrierefreiheit

Vorläufige Fassung. Diese Erklärung stimmen wir noch mit den zuständigen Stellen der Universität Bonn ab. Einzelne Angaben können sich ändern.

Die Universität Bonn ist bemüht, DataPublication.nrw im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für diese Website und für das Repositorium DataPublication.nrw.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website und das Repositorium sind teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar. Grundlage ist die Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA beruht.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind folgende Inhalte nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Der Feedback-Button im Repositorium hat mit 4,28:1 einen zu geringen Kontrast.
  • Die Autorenzeile auf den Startseiten der Bereiche hat mit 4,48:1 einen knapp zu geringen Kontrast.
  • In der Kopfzeile des Repositoriums fehlt bei einzelnen Logos ein Alternativtext.
  • Viele Abbildungen im User Guide haben noch keine aussagekräftigen Alternativtexte.
  • Die Beschriftungen der Karte auf dieser Website sind auf kleinen Bildschirmen sehr klein. Dieselben Angaben stehen als Liste unter der Karte.

Wir arbeiten daran, diese Mängel zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung durch das Team von DataPublication.nrw, unter anderem mit Kontrastmessungen am 1. und am 29. Oktober 2026.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@datapublication.nrw oder nutzen Sie den Link „Barriere melden“ im Fuß jeder Seite.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht nötig. Grundlage sind §§ 10d und 10e BGG NRW und §§ 9 ff. BITV NRW.

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik